Filmstill zu "Ab heute erwachsen"

Gründungsgeschichte

Die DEFA-Stiftung wurde am 15. Dezember 1998 gegründet. Der erste Vorstand der DEFA-Stiftung, Wolfgang Klaue, schildert den spannenden und steinigen Weg zur Gründung der Stiftung.

Vorgeschichte der DEFA-Stiftung

Eine Marginalie der Geschichte, wer erinnert sich schon noch daran: Bereits 1990 gab es eine DEFA-Stiftung. Und was ist aus ihr geworden?

Als eine ihrer letzten Amtshandlungen verabschiedete die letzte DDR-Regierung am 25. September 1990 ein Gesetz zur Gründung der DEFA-STIFTUNG. Wenige Tage später berief der Kulturminister einen Stiftungsrat. Nach dem 3. Oktober 1990 starb diese DEFA-Stiftung einen langsamen Tod. Sie krankte an ihren Geburtsfehlern und hörte auf zu existieren, ohne dass ein exakter Todestag zu bestimmen ist.

Wegen seiner undurchsichtigen Geschäftstätigkeit und einiger dubioser Vertragsabschlüsse geriet der DEFA-Außenhandel nach der Wende 1989 in das Zentrum der Kritik der DEFA-Filmemacher. Der Kulturminister entschied im Frühjahr 1990, den DEFA-Außenhandel zu liquidieren. Das Vermögen des Außenhandels, d. h. die Auslandsrechte an DEFA-Filmen und die Immobilie Milastraße wurden durch das oben genannte Gesetz auf die DEFA-Stiftung übertragen.

Der DEFA-Stiftung von 1990 waren – wie sich in den wenigen Monaten ihrer Existenz herausstellen sollte – unüberwindliche Stolpersteine in die Wiege gelegt:

  • Auf die Stiftung übertragen wurden die Rechte des Außenhandels, d. h. die Auslandsrechte an DEFA-Filmen. Die alten Bundesländer waren Ausland;
  • Die Inlandsrechte, d. h. die Rechte für die neuen Bundesländer, verblieben bei Progress. Wie diese Konstruktion praktisch funktionieren sollte, blieb unbeantwortet;
  • Die Immobilie des Außenhandels erschien 1990 restitutionsfrei. Ein Irrtum, wie sich später herausstellte;
  • Das DEFA-Studio für Dokumentarfilme hatte seine Verträge mit dem DEFA-Außenhandel gekündigt und sich die Auslandsrechte ihrer Filme in das Studio zurückgeholt. Mit einem aufwendigen Gutachten einer renommierten Westberliner Anwaltskanzlei hatte man sich diesen Schritt bestätigen und gleichzeitig grundsätzliche Zweifel an der Legitimität einer DEFA-Stiftung anmelden lassen;
  • Der juristische Kardinalfehler: die DDR-DEFA-Stiftung hatte den Status einer öffentlich-rechtlichen Stiftung. Das Berliner Stiftungsgesetz sah diese Rechtsform von Stiftungen in Berlin nicht vor. Eine formelle Anerkennung der DEFA-Stiftung kam deshalb nach dem 3. Oktober 1990 nicht zustande.

Die DDR-DEFA-Stiftung ist in den ersten Monaten nach der Wiedervereinigung an ihren Geburtsfehlern gescheitert.

Die Grundidee aber, die der Stiftungsgründung zugrunde lag, blieb erhalten und wurde von Treuhandanstalt und Bundesbehörden auch in den folgenden Jahren respektiert. Die Rechte an Filmen aus vier Jahrzehnten DEFA-Produktion wurden bei der Privatisierung der Studios nicht in Privathand veräußert. Die Treuhandanstalt übernahm diese Rechte und beauftragte die PROGRESS Film-Verleih GmbH als Treuhandunternehmen mit der Verwertung der Filme.

Gründung der DEFA-Stiftung

Es vergingen neun Jahre bis zur zweiten Geburt der DEFA-Stiftung. Eine lange, zu lange Zeit. Aber in dem Maße, wie Ängste und Frustration bei der Privatisierung und Abwicklung der DEFA-Betriebe zunahmen, ließ der öffentliche Druck, eine DEFA-Stiftung zu schaffen, nach. Auch aus der Perspektive der Treuhandanstalt sah man wohl keinen akuten Handlungsbedarf. PROGRESS wirtschaftete nicht in roten Zahlen. Erst als auch die Privatisierung des Filmverleihs 1995/96 auf die Tagesordnung gesetzt wurde, begann eine Intensivierung von Vorbereitungen für die Gründung der DEFA-STIFTUNG.

Das Grundkonzept knüpfte an das DDR-Modell an und passte es neuen Gegebenheiten und Erkenntnissen an: Die Treuhandanstalt überträgt die Rechte am DEFA-Filmstock auf die Stiftung. Die Stiftung räumt dem privatisierten PROGRESS Film-Verleih die exklusiven Verwertungsrechte ein. Die Beziehungen zwischen Progress und der Stiftung sind so zu gestalten, dass drei Prämissen erfüllt werden:

  • die zum Zeitpunkt der Privatisierung von Progress vorhandenen Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben,
  • die Stiftung muss einen angemessenen Teil des Umsatzes aus der Verwertung des DEFA-Filmstocks für die Förderung von Filmkultur und zur Erfüllung von Aufgaben der Stiftung erhalten,
  • die ökonomischen Beziehungen zwischen Progress und Stiftung müssen für den Verleih einen Anreiz zur Arbeit mit DEFA-Filmen bieten.

Je tiefer man in die Materie eindrang, um so häufiger erschien der Teufel im Detail. Klärungsbedarf ergab sich u. a. zu folgenden Problemen:

Der Umfang des DEFA-Filmstocks

Es war zu klären, dass alle im Produktions- und Distributionsprozess entstandenen Rechte auf die künftige Stiftung übertragen werden. In fachlichen Gutachten zur Vorbereitung der Stiftung blieben die Synchronrechte und die zeitlich unbegrenzt erworbenen Vertriebsrechte von ausländischen Filmen für das Gebiet der DDR ebenso unerwähnt wie die Produktionen des Studios H&S und die nicht veröffentlichten Materialien.
Notwendig war auch eine eindeutige Klärung, dass nicht die Rechte an allen in den Studios hergestellten Filmen auf die Stiftung übertragen werden können. Alle Auftragsproduktionen blieben ausgenommen.

Die Einheit des DEFA-Filmstocks

Aus durchaus verständlichen Gründen gab es Bestrebungen, Teile des Rechtebestands, z. B. Wochenschauen, politische Propagandafilme, aus dem DEFA-Filmstock herauszulösen und unabhängig von einer exklusiven Verwertung des DEFA-Filmstocks nutzbar zu machen.

Die Rechtekette

In den Verträgen zur Privatisierung der DEFA-Studios war geregelt, dass die Rechte an den in der Vergangenheit produzierten Filmen nicht Gegenstand des Verkaufs sind. Es wurde keine Aktivlegitimation geschaffen, welche Rechte auf die Treuhandanstalt übertragen wurden. Diese „Rechtekette“ musste hergestellt werden, um die Stiftung zweifelsfrei mit all den Rechten auszustatten, die für die uneingeschränkte Verwertung des DEFA-Filmstocks notwendig ist.

Das Privatisierungsmodell

Geprüft wurde, ob es neben dem Verkauf von Progress an private Gesellschafter auch andere Alternativen gibt. Das Konzept einer Unternehmensträgerstiftung, d. h. die Stiftung selbst wäre Eigentümer der PROGRESS Film-Verleih GmbH, wurde geprüft und für ein durchaus funktionsfähiges Modell gehalten.

Eigentumsfragen

Die Eigentumsverhältnisse am Filmmaterial waren zu DDR-Zeiten nicht geregelt. Es gab keine Festlegung, ob das im Archiv vorhandene Filmmaterial des DEFA-Filmstocks Eigentum des Archivs, des Verleihs, des Studios oder des Kopierwerkes ist.
Es wurde entschieden, dass das physische Eigentum am DEFA-Filmstock auf das Bundesarchiv übertragen wird.

Altlasten

Es war zu analysieren, mit welchen Problemen, die aus der Vergangenheit herrühren, eine neu zu gründende DEFA-Stiftung und die privatisierte PROGRESS Film-Verleih GmbH konfrontiert sein könnten. Die finanziellen Konsequenzen zur Bewältigung derartiger Altlasten konnten weder der Stiftung noch Progress aufgebürdet werden.
In einem sogenannten „Altlastenkonzept“ wurden die Probleme aufgelistet, die nach Privatisierung der Studios und nach Liquidierung anderer Einrichtungen des Filmwesens der DDR noch nicht endgültig gelöst waren. Das betraf:

  • die Regelung des weiteren Umgangs mit Filmen osteuropäischer Länder,
  • den Aufbau einer Dokumentation des Rechtebestands anhand überlieferter Vertragsunterlagen,
  • die Aufarbeitung des von Progress und Außenhandel hinterlassenen Schriftguts zur Übergabe an das Bundesarchiv,
  • die Herstellung einer Grobordnung der bereits im Bundesarchiv lagernden Akten des Trickfilmstudios und des Dokumentarfilmstudios,
  • die Regelung des weiteren Umgangs mit DEFA-Filmen, die nach dem 3. Oktober 1990 in Botschaften, Kulturinstituten und Freundschaftsgesellschaften im Ausland verblieben sind,
  • die Regelung offener Rechtsprobleme mit den Vertragspartnern des ehemaligen DEFA-Außenhandels,
  • die Beantragung von Rechtsschutz für DEFA-Filme in den USA,
  • die mögliche Regulierung von Urheberrechtsproblemen,
  • die Herstellung von Sendematerialien und neuen Verleihkopien.

Beratung, Verständigung und Konsensbildung zu den genannten Problemen erforderten Zeit. Und es waren bei weitem nicht die einzigen Themen, zu denen Klärungsbedarf angezeigt war. Abstimmungen mit Behörden, Stiftungsaufsicht, Finanzamt waren ebenso unerlässlich wie die Vorbereitung der Stiftungsorgane, die Funktion und Arbeitsweise der Stiftung. Am 15. Dezember 1998 war es dann soweit, auf Antrag der Stifter – Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien – genehmigte der Senator für Justiz die DEFA-Stiftung. Am 28. Januar 1999 trat der Stiftungsrat zum ersten Mal zusammen und nahm die Vereinbarung zur Ausstattung der DEFA-Stiftung an.

Wolfgang Klaue, Berlin 2000
Die DEFA-Stiftung-Ein Rückblick
apropos: Film 2000-Das Jahrbuch der DEFA-Stiftung; Das Neue Berlin, 2000

Wolfgang Klaue und Detlef Flotho

Wolfgang Klaue (Gründungsvorstand der DEFA-Stiftung) und Detlef Flotho (Referent des Bundesinnenministeriums) auf der Pressekonferenz zur Stiftungsgründung am 5. Februar 1999.

Dr. Michael Naumann und Günter Himstedt

Dr. Michael Naumann (Kulturstaatsminister) und Günter Himstedt (BvS-Präsident) auf der Pressekonferenz zur Stiftungsgründung am 5. Februar 1999.

Buchtipp

Das Erbe der DEFA

„Die fast unendliche Geschichte einer Stiftungsgründung“ von Stefanie Eckert erschien zum 10-jährigen Bestehen der DEFA-Stiftung.

zum Buch
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