Die DEFA-Stiftung ist eine Förderstiftung. Der Stiftungszweck wird vorrangig durch die Förderung von Projekten und die Vergabe von Stipendien realisiert. Dies geschieht durch Zusammenarbeit mit Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Körperschaften, die auf dem Gebiet der Förderung deutscher Filmkultur und Filmkunst tätig sind.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Kommerzielle Vorhaben können von der DEFA-Stiftung nicht gefördert werden.
Die DEFA-Stiftung fördert derzeit zweimal jährlich mit einer Gesamtsumme von 500.000 €. Die Anträge können jeweils bis zum 31. März und 30. September eingereicht werden. Im folgenden Dokument und unter dem Punkt Förderrichtlinien finden Sie Hinweise, die bei der Antragstellung zu berücksichtigen sind:
Merkblatt-zur-Förderung-durch-die-DEFA-Stiftung.pdf
Die Anträge müssen jeweils bis 17 Uhr im Original in der DEFA-Stiftung vorliegen.
Zur einkommenssteuerlichen Behandlung von Stipendien möchten wir zusätzlich zum § 3 Nr. 44 EstG auf die von uns eingestellte Freistellungsbescheinigung der DEFA-Stiftung zur Körperschafts- und Gewerbesteuer des Finanzamtes für Körperschaften vom 26.01.2010 hinweisen:
Freistellungsbescheid 2006 - 2008
Steuerbefreiung-von-Stipendien-14.6.2007.pdf